Dienstag, 3. Juli 2012

‚Eine Webseite ist kein Rundfunkprogramm!‘






Grundrecht Internetfreiheit:

‚Eine Webseite ist kein Rundfunkprogramm!‘

 


So simpel diese Erkenntnis klingt, so wenig hat sie sich bislang durchgesetzt. Es ist an der Zeit, dass die Verfassungsinterpretation anerkennt, dass das Internet eine Zäsur in der Geschichte der Medien markiert, die nicht durch Traditionen überspielt werden darf. 

Zu sehr unterscheiden sich die Funktionsbedingungen demokratischer Willensbildung im Internet von denen der analogen Welt. 

Mit der Anerkennung einer Freiheit der Internetdienste kann das Verfassungsrecht endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Auf ihrer Grundlage lassen sich spezifische Phänomene des Netzes passgenau erfassen und Lösungen zuführen.



Bernd Holznagel
Wilhelms-Universität Münster


Pascal Schuhmacher
Wilhelms-Universität Münster



http://paperc.de/19502-1-grundrecht-internetfreiheit-9783950313918#!/pages/0





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