Mittwoch, 1. April 2015

Die Vorarlberger Landstände – ein Gang durch ihre Geschichte





Die Entstehung der Vorarlberger Landstände

Als „Vorarlberger Landstände“ bezeichnet man jene städtischen und ländlichen Gerichts- und Verwaltungseinheiten, deren Abgeordnete gemeinsam die politische Vertretung gegenüber dem habsburgischen Landesherrn bildeten.

Die Gesamtheit der Stände 
nannte man auch „Landschaft“, ihre Versammlungen „Landtage“. Entstanden war die ständische Verfassungsstruktur dadurch, dass adelige Grund- und Gerichtsherren im Rahmen des Lehenswesens ihrem Landesherrn für dessen Schutz in einem bestimmten Maß zu „Rat und Hilfe“ verpflichtet waren. Im Gegenzug
konnten sie die Berücksichtigung ihrer Bitten und Beschwerden erwarten.
Als die Habsburger ihre Landesherrschaft im 15. und 16. Jahrhundert über weite Teile des heutigen Vorarlberg ausdehnten, bestanden jedoch unterhalb der landesfürstlichen Ebene keine adeligen und klösterlichen Grundherrschaften mit Gerichtsrechten.
Nach dem Ende des schwäbischen Herzogtums um die Mitte des 13. Jahrhunderts hatten nämlich die Grafen von Montfort und jene von Werdenberg als Inhaber kleinräumigerer Herrschaftsgebilde deren Entwicklung zu verhindern gewusst.
Die auswärts residierenden Habsburger stützten ihre Macht im Raum Vorarlberg somit hauptsächlich auf die städtischen und bäuerlichen Eliten. Nicht von ungefähr zeigt sich ein Zusammenhang zwischen dem schrittweisen Erwerb der einzelnen Gebiete durch Österreich und dem Maß der persönlichen Freiheit ihrer Bewohner sowie der Selbstverwaltung.
Zeugnisse für die Einbindung 
der Bevölkerung in die Belange der Landesherrschaft liegen
bereits aus dem 14. Jahrhundert vor.





Quelle:
Vorarlberger Landesarchiv - Kirchstraße 28, A-6900 Bregenz
www.landesarchiv.at 

Ausstellungskataloge des Vorarlberger Landesarchivs 17

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