Defizitäre Demokratie.
Staatsbürgerschaft und Wahlrecht im Einwanderungsland Österreich [Broschiert]
Staatsbürgerschaft und Wahlrecht im Einwanderungsland Österreich [Broschiert]
Gerd Valchars (Autor)
Gerd Valchars, geboren 1978, hat Politikwissenschaft in Wien studiert.
Er lehrt seit 2004 am Institut für Staatswissenschaft der Universität
Wien, seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen
Österreichische Regimelehre, Citizenship und Migrationsforschung.
Artikel 1 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes materialisiert
das demokratische Prinzip an oberster Stelle der heimischen
Rechtsordnung: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht
geht vom Volk aus.
Hauptinteresse und Schwerpunkt dieser Arbeit liegen auf dem zweiten Satz und kreisen um die zentrale Frage nach der politisch-rechtlichen Zugehörigkeit zu diesem Volk , von dem das Recht ausgeht:
Moderne liberale Demokratien bauen die gesetzlich legitimierte Entscheidungsfindung und Herrschaftskontrolle vor allem auf zwei fundamentalen Grundprinzipien auf: dem Betroffenheitsprinzip und dem Prinzip der Selbstunterwerfung.
Demokratie ist Volksherrschaft , meint damit aber nichts anderes als die theoretische Identität von Herrschern und Beherrschten. In der allgemeinen Staatenpraxis ist es in der Regel die Staatsangehörigkeit, über die die Frage der Betroffenheit beantwortet wird.
Durch vermehrte transnationale Mobilität kommt es aber zu einer Verschiebung in dieser Zusammensetzung der nationalen Gesellschaften: Der Anteil jener Menschen in der Bevölkerung, die nicht die Staatsbürgerschaft des Landes besitzen, in dem sie leben, nimmt zu, die Teilmengen WohnbürgerInnen und StaatsbürgerInnen verlieren ihre Deckungsgleichheit und driften zusehends auseinander.
Die demokratischen Prinzipien der Betroffenheit und der Selbstunterwerfung können nicht mehr im vollen Umfang erfüllt werden.
Die Demokratie wird zur defizitären Demokratie.
Hauptinteresse und Schwerpunkt dieser Arbeit liegen auf dem zweiten Satz und kreisen um die zentrale Frage nach der politisch-rechtlichen Zugehörigkeit zu diesem Volk , von dem das Recht ausgeht:
Moderne liberale Demokratien bauen die gesetzlich legitimierte Entscheidungsfindung und Herrschaftskontrolle vor allem auf zwei fundamentalen Grundprinzipien auf: dem Betroffenheitsprinzip und dem Prinzip der Selbstunterwerfung.
Demokratie ist Volksherrschaft , meint damit aber nichts anderes als die theoretische Identität von Herrschern und Beherrschten. In der allgemeinen Staatenpraxis ist es in der Regel die Staatsangehörigkeit, über die die Frage der Betroffenheit beantwortet wird.
Durch vermehrte transnationale Mobilität kommt es aber zu einer Verschiebung in dieser Zusammensetzung der nationalen Gesellschaften: Der Anteil jener Menschen in der Bevölkerung, die nicht die Staatsbürgerschaft des Landes besitzen, in dem sie leben, nimmt zu, die Teilmengen WohnbürgerInnen und StaatsbürgerInnen verlieren ihre Deckungsgleichheit und driften zusehends auseinander.
Die demokratischen Prinzipien der Betroffenheit und der Selbstunterwerfung können nicht mehr im vollen Umfang erfüllt werden.
Die Demokratie wird zur defizitären Demokratie.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen